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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GLB GmbH

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§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich Diese AGB gelten für alle vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen der GLB GmbH („GLB“) und dem Auftraggeber. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte.

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§ 2 Auftragserteilung Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von GLB innerhalb der Gültigkeitsdauer annimmt oder GLB einen Auftrag schriftlich (Textform ausreichend) bestätigt.

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§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Unterlagen und Auskünfte rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung.

  2. Der Auftraggeber benennt eine fachlich kompetente Schweißaufsicht bzw. Kontaktperson zur Koordination.

  3. Stornierung: Bei Absage vereinbarter Vor-Ort-Termine durch den Kunden werden folgende Honoraranteile fällig: bis 14 Tage vorher 20 %, bis 7 Tage vorher 50 %, danach 100 %.
     

§ 4 Leistungen und Durchführung GLB unterstützt bei der Einführung von Managementsystemen und Regelwerken (z. B. EN 1090, ISO 3834). Die Auswahl der notifizierten Stelle erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden.

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§ 5 Schweißaufsicht und Schulung GLB bestimmt die Kompetenz der Schweißaufsicht nach ISO 14731. Sollten Schulungen erforderlich sein, werden diese bedarfsgerecht durchgeführt.

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§ 6 Haftung (Verbesserte Klausel)

  1. GLB haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GLB nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von GLB.
     

§ 7 Gewährleistung und Verjährung Die Gewährleistungsfrist für Dienstleistungen beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Erbringung der Leistung.

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§ 8 Erfolgsgarantie GLB garantiert die erfolgreiche Zertifizierung unter der Bedingung, dass der Auftraggeber alle im Rahmen der Analyse und Dokumentation festgelegten Maßnahmen (z. B. Schweißerprüfungen, technische Ausstattung) vollständig umsetzt und die Mitwirkungspflichten erfüllt.

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§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen bedürfen der Textform.

  2. Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von GLB (25474 Hasloh), sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
     

Stand: Januar 2026

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